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„GLITZERVERBOT“ ab 17.10 – Wer ist betroffen?

Am 25. September veröffentlichte die EU-Kommission eine Pressemitteilung, in der sie das Verbot des Verkaufs von Mikroplastik ab dem 17. Oktober bekannt gab. Dieser Schritt, der lange Zeit in Vorbereitung war, wird nun zum Schutz der Umwelt umgesetzt, da Mikroplastik als schädlich für die Umwelt gilt.

Was genau sind Mikroplastik? Dies ist eine weit gefasste Definition, die alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter umfasst, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Das Verbot betrifft demnach etwa Granulat-Material auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings, Pflanzenschutzmittel, Detergenzien, Weichmacher, Spielzeuge und loses Glitter.

Die Ankündigung sorgte in den sozialen Medien für Aufsehen, wobei sich Nagelstudios, Kosmetikliebhaber und sogar Brautmodengeschäfte fragten, ob sie noch Hochzeitskleider mit Glitzertüll verkaufen dürfen.

Bridal Times entschied sich der Sache auf den Grund zu gehen und kontaktierte die Deutschlandvertretung der EU-Kommission direkt.

Eine Sprecherin, die namentlich nicht genannt werden soll, beantwortete unsere Fragen um Klarheit über die Bedeutung dieser Regelungen für Brautmodengeschäfte, Designer und sogar Stoffhersteller zu schaffen.

Bridal Times: Das neue EU-Mikroplastik-Verkaufsverbot umfasst „loses Glitzern“. Bedeutet dies, dass Glitzer-Tüll oder andere Stoffe mit Glitzern nicht mehr verkauft werden dürfen?

Sprecherin der EU-Kommission: In den meisten Fällen können Stoffe mit Glitzer weiterhin verkauft werden.  Industrielle Verwendung und Verkauf von glitzernden Stoffen ist erlaubt (dauerhafte Ausnahmeregelung). Glitzerstoffe, die zur Herstellung von Kleidungsstücken oder Schuhen verwendet werden, sind von der Beschränkung nicht betroffen.

Glitzerstoffe, die für Kunsthandwerk oder andere rein dekorative Zwecke verwendet werden, sind nur betroffen, wenn sie bei normalem Gebrauch Glitzer verlieren. Glitterstoff, der keinen Glitter verliert, ist nicht betroffen.

Produkte, die am 17. Oktober bereits auf dem Markt sind, sind von dem Verbot nicht betroffen und können weiterhin verkauft werden, bis die Bestände erschöpft sind.

Bridal Times: Was ist mit Pailletten oder Perlen?

Antwort: Pailletten, Perlen, Perlen oder andere Verzierungen, die zum Auffädeln oder Aufnähen bestimmt sind, fallen nicht unter das Verbot.

Brautmodengeschäfte sind davon nicht betroffen, da glitzernde Kleidungsstücke oder Schuhe nicht in den Geltungsbereich der Beschränkung fallen.

Die industrielle Verwendung und der Verkauf von glitzernden Stoffen ist erlaubt (für sie gilt eine dauerhafte Ausnahmeregelung). Designer von Hochzeitskleidern sind nicht betroffen, da glitzernde Kleidungsstücke oder Schuhe nicht unter die Beschränkung fallen.

Bridal Times: Wie lange wird es dauern, bis eine solche Verordnung in Kraft tritt?

Antwort: Die ersten Maßnahmen werden ab dem 17. Oktober 2023 gelten, wenn die Beschränkung in Kraft tritt.  In den meisten Fällen wird das Verkaufsverbot jedoch erst nach einer längeren Übergangszeit in Kraft treten, damit die Betroffenen Zeit haben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und Alternativen zu finden.

Um die ursprüngliche Pressemitteilung einzusehen oder weitere Informationen von der EU-Kommission zu erhalten, klicken Sie HIER

In Namen von Bridal Times hoffen wir, dass wir all Ihre Ängste zerstreuen können, denn Brautmodengeschäfte, Brautkleid-Designer und Hersteller sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen.

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