CORVID19, besser bekannt als Corona-Virus ist derzeit in aller Munde und eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre. Die Menschen sind verunsichert und sorgen sich um ihre Gesundheit – Angst macht sich breit. Vielerorts werden Universitäten, Schulen und Kindergärten geschlossen und Veranstaltungen abgesagt.
Uns erreichen hierzu natürlich viele Anfragen von Brautpaaren, die wissen möchten: „Was ist nun mit unserer Hochzeit? Kann und darf sie stattfinden? Was muss beachten werden?“
Der Bund deutscher Hochzeitsplaner möchte Ihnen einige Antworten dazu geben. Es sei jedoch dazu gesagt, dass sich die Anordnungen der Behörden derzeit sehr schnell ändern und deshalb ein genereller Rat schwierig ist.
Kann meine Hochzeit stattfinden?
Derzeit haben die Behörden für Deutschland ein Verbot von Veranstaltungen über 1000 Menschen outdoor und 500 Menschen indoor verhängt. Was bedeutet das? Wir gehen davon aus, dass Hochzeiten bis 499 Personen in einer Räumlichkeit stattfinden dürfen. Doch in manchen Landkreisen/Städten gibt es bereits eine Meldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen. Es muss unterschieden werden zwischen öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern. Nach heutigem Stand gelten die Grenzen für beides bzw. wird bald für beides gelten.
Was passiert mit Hochzeiten im Ausland?
Jedes Land hat unterschiedliche Regeln aufgestellt, um eine Ausbreitung einzugrenzen. Bitte informiert euch über diese am besten online beim Auswärtigen Amt des jeweiligen Landes. Besonders betroffen ist derzeit Italien.
Gibt es Reisebeschränkungen?
Ja, und auch hier gibt es unterschiedliche Handhabungen. Derzeit dürfen z.B. keine Europäer in die USA einreisen. Die Entwicklung ist stetig, immer mehr Länder verhängen Reiseverbote und erlassen Einschränkungen. Einige Flughäfen werden nicht mehr angeflogen z.B. werden die Flüge von den Fluggesellschaften storniert – teils auch wegen zu geringer Auslastung.
Wer trägt die Kosten für eine Stornierung?
Sagen Sie die Hochzeit ab, z.B. aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, tragen Sie die Kosten zu 100% bzw. laut AGBs der gebuchten Dienstleister. Wird etwas von behördlicher Seite abgesagt, kommt es ganz auf den Grund und die Region an. Nach deutschem Recht wäre eine Stornierung kostenfrei möglich. Hat man jedoch im Ausland gebucht, gilt das Recht des jeweiligen Landes. Komplizierter wird es im Reiserecht, z.B. bei Flügen etc. Hier gibt es eine Unterscheidung zwischen Pauschalreisen (diese werden meist erstattet) und Individualreisen. Maßgeblich sind der Zeitpunkt und der Grund der Stornierung. Handelt es sich um höhere Gewalt, ist meist kein Geld zurück zu holen. Bitte prüfen Sie immer anwaltlich, was auf Ihren speziellen Fall zutrifft. Pauschal lässt sich hier leider keine Aussage treffen. Wir können jedoch sagen, dass viele Reiseveranstalter sich sehr kulant zeigen und eine gute Einigung mit ihren Kunden erzielen wollen.
Brauche ich spezielles Equipment auf Hochzeiten, z.B. Atemschutzmasken?
„Brauchen“ ist immer relativ! Wir möchten Ihnen auf jeden Fall einige Dinge ans Herz legen:
Stellen Sie ausreichend Belüftung des Veranstaltungsraumes sicher
• Gründliches Händewaschen sollte immer möglich sein
• Achten Sie auf eine gründliche Desinfektion – auch zwischendurch. Empfohlen werden die Hände, aber auch z.B. Türklinken etc.
• Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen bzw. schwachem Immunsystem, z.B. ältere Menschen. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie diese wirklich ermuntern wollen, zu kommen. So schade es ist – aber eine Ansteckung wäre unter Umständen fatal.
• Auch wenn es schwerfällt: Es wird empfohlen, sich nicht die Hände zu schütteln und zu Umarmen. CORVID19 ist eine Tröpfcheninfektion.
Kann eine Versicherung die Kosten übernehmen, falls es zu einer Absage kommt?
Nein, leider kann dies nicht abgedeckt werden. Epidemien, Seuchen o.ä. werden nicht von Versicherungen getragen.
Was sollte ich jetzt tun? Welche Schritte sind sinnvoll?
Wir raten: Denken Sie über eine Verschiebung nach und klären Sie mit allen Beteiligten, ob dies möglich wäre. Auch eine Reduzierung der Personenzahl auf den engsten Kreis und entsprechende Maßnahmen wären eine Möglichkeit (siehe spezielles Equipment).
Denken Sie aber bitte daran: Verunsicherung und Angst sind groß! Evtl. werden viele Gäste absagen und sich sicherlich diese Entscheidung nicht leicht machen. So könnte z.B. eine Hochzeit, die für 100 Gäste geplant war, schnell nur noch 30 Gäste haben. Manchmal kann es deshalb aus unserer Sicht auch Sinn machen, eine Verschiebung/Stornierung von Seiten des Brautpaares auszusprechen und so eine Entscheidung für alle zu treffen.
Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit und können rechtlich nicht belangt werden. Bitte informieren Sie sich immer zusätzlich, z.B. bei der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt.
Pressesprecherin des Bundes deutscher Hochzeitsplaner